Landesjagdverband Bayern –

Bayerischer Jagdverband e.V.

Januar 2015

Auf der BJV-Arbeitssitzung „Schwarzwild-Strategie“ am 9.9.2014 in Walting wurde angeregt, dass eine gesonderte Arbeitsgruppe der Teilnehmer ein kurzes Leitbild zur Schwarzwildjagd in Bayern erstellt. Diese Arbeitsgruppe „Schwarzwild-Strategie“ hat am 20.11.2014 in Nürnberg getagt und folgende Erklärung erarbeitet:

Bayerischer Jagdverband - Erklärung Schwarzwild-Strategie


Die Lebens- und Fraßbedingungen im Wald und in der Feldflur haben sich in den letzten Jahren signifikant zu Gunsten des Schwarzwildes verbessert; dies hat zu einem deutlichen Anwachsen der Schwarzwildpopulation geführt. Voraussichtlich wird sich das europaweite Phänomen in nächster Zukunft fortsetzen. Aus Sicht der bayerischen Jäger verlangt eine solche Herausforderung eine gemeinsame Anstrengung und eine intensive Zusammenarbeit von Jagd, Land- und Forstwirtschaft. Unerlässlich ist hierbei die weitere Unterstützung durch Politik, Verbände und Behörden.

Gemeinsames Ziel muss es dabei sein, die Schwarzwildbestände so zu regulieren, dass die dennoch unvermeidbaren Wildschäden in einem für alle Beteiligten akzeptablen Maß bleiben.

Aufgrund der Ergebnisse, die in den bayernweit tätigen Schwarzwildarbeitskreisen sowie im Rahmen des Projektes Brennpunkt Schwarzwild gewonnen wurden, zeichnet sich ab, dass sich folgende Maßnahmen bewähren:

  1. Regionale Lösungen in der Schwarzwildjagd sind wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten anzustreben.
  2. Alle rechtlichen zulässigen Möglichkeiten im Rahmen der Schwarzwildbejagung müssen ausgeschöpft werden können.
  3. Revierübergreifende Zusammenarbeit – bei gebotener Notwendigkeit Gründung von Schwarzwildarbeitskreisen unter Einbeziehung aller Betroffenen.
  4. Verwendung moderner technischer Hilfsmittel wie z. B. Künstliche Lichtquellen oder Nachtzielgeräte zur Schwarzwildbejagung in besonderen Schadenssituationen über Ausnahmegenehmigungen und unter Beibehaltung der gültigen Gesetzeslage.
  5. Folgende flankierende Maßnahmen sind von der Politik und Behörden zu ergreifen:
  • Gebührenfreistellung von Verwaltungsvorgängen wie Verkehrssicherungsmaßnahmen, Trichinenuntersuchungen und Entsorgung von Konfiskaten
  • Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bei Drück- und Treibjagden durch die Straßenbaulastträger und keine Haftung des Revierpächter/Jagdleiters für Verkehrsunfallschäden bei Drück- und Treibjagden bei ordnungsgemäßer Verkehrssicherung
  • Entbürokratisierung und finanzieller Ausgleich von Maßnahmen wie die Anlage von Bejagungsschneisen u. Wühlstreifen u.a.
  • Flächendeckende Sicherstellung bestehender und Förderung neuer Schießanlagen für das jagdliche Schießen in Bayern
  • Rechtssicherheit für Nachsuchengespanne bei notwendigem Überschreiten von Reviergrenzen während der Nachsuche herstellen.
  1. Unterstützung durch die Land- und Forstwirtschaft:
  • Unterstützung der Jagd durch die Anlage von Bejagungsschneisen, Wühlstreifen u.a.
  • Solidarische Beteiligung an Wildschadensausgleichskassen/ Wildschadensversicherungen
  • Ständiger Informationsaustausch und intensive Zusammenarbeit zwischen Jagdbetrieb und Landwirtschaft.
  • Intensive Schwarzwildbejagung in den Haupteinständen der privaten und staatlichen Forstbetriebe
  • Unterstützung bei der Organisation und Planung von revierübergreifenden Drückjagden.
  1. Unterstützung der Schwarzwildbejagung durch die Nutzung regionaler digitaler Daten, insbesondere unter Berücksichtigung des BJV-Konzeptes zum Schwarzwild- und Wildtiermonitoring­ - BJVdigital.
  1. Die Aus- und Fortbildung von an Schwarzwild eingeübten Jagdhunden ist bayernweit zu fördern.

Bei all diesen Maßnahmen gilt es zu berücksichtigen, das die Schwarzwildbejagung und der Umgang mit dem Schwarzwild an wildbiologischen Erkenntnissen, tierschutzrechtlichen Normen und an der deutschen Weidgerechtigkeit nach BJagdG § 1 (3) auszurichten ist.