Schwarzwildbejagung

Die Regulierung überhöhter Schwarzwildbestände ist eine wichtige landeskulturelle Aufgabe der Jagd. Neben vermehrten Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen muss auch der erhöhten Schweinepestgefahr und vermehrten Wildunfällen vorgebeugt werden. Am besten kann das Ziel, überhöhte Schwarzwildbestände zu reduzieren, dadurch erreicht werden, dass alle Betroffenen zusammenwirken, insbesondere durch die Bildung von Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaften zur Entwicklung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten Bejagungskonzepts. Für die Schwarzwildbejagung gelten daher folgende Leitsätze:

  • Intensive Bejagung unter Nutzung aller zulässigen Jagdarten, insbesondere Durchführung von revierübergreifenden Bewegungsjagden und Sammelansitzen.
  • Forcierung des jagdlichen Übungsschießens (insbesondere auf den sog. laufenden Keiler).
  • Ganzjähriger Abschuss von Überläufern und vor allem von Frischlingen bei jeder sich bietenden Gelegenheit, ohne Rücksicht auf deren körperliche Stärke.
  • In der Zeit von Oktober bis Januar forcierte Bejagung von Bachen unter Erhöhung des Bachenanteils auf mindestens 10 % (besser sogar 20 %) der Gesamtstrecke möglichst unter Schonung der Leitbachen.
  • Intensive Schwerpunktbejagung in den Feldrevieren, aber auch an der Wald-Feld-Grenze in den Sommermonaten, besonders während der Zeit der Milchreife von Mais und sonstigem Getreide. Während der wildschadenskritischen Zeit bis zum Abernten der Felder reduzierte Schwarzwildbejagung innerhalb größerer Waldgebiete; nach dem Abernten der Felder verstärkte Bejagung in den Waldgebieten.
  • Beschränkung der Kirrung auf den geringst möglichen Umfang (1 Kirrplatz je 100 ha Revierfläche beschickt mit ca. 1 kg artgerechtem Kirrmaterial wie Getreide einschl. Mais, Waldfrüchte). Abstimmung über die räumliche und zeitliche Verteilung der Kirrung in der Schwarzwild-Arbeitsgemeinschaft. Im Feld grundsätzlich keine Kirrung bis zum Abernten.
  • Intensivierung des zielgerichteten Informationsaustausches zwischen Landwirten, Waldbesitzern und Jagdpächtern über Wildschäden und den Einsaatzeitpunkt gefährdeter Kulturen.

Quelle: Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Bayern, stmelf.bayern