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Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild

Nach dem Aufbrechen muss das Wildbret von Schwarzwild einer Trichinenuntersuchungen unterzogen werden (Untersuchungspflicht bei Wildschweinen).

Für die Untersuchung entnimmt der Tierarzt oder der berechtigte Jäger aus den Zwerchfellpfeilern (mindestens 10 g) und aus der

Vorderlaufmuskulatur (mindestens 10 g) des erlegten Wildes.

Die Ausbildung „Trichinenprobenentnahme“ (z.B. beim BJV) allein genügt nicht, der Berechtigte muss beim Veterinäramt angemeldet und schriftlich beauftragt sein.

Jäger, die bereits eine Schulung in der "Entnahme von Trichinenproben beim Wildschwein" durchgeführt haben müssen nun noch den "Antrag auf Übertragung der Trichinenprobeentnahme" ausfüllen und an das verantwortliche Veterinäramt einreichen.